Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Zum Eherecht im Besonderen gehört auch das Eherecht der wichtigsten europäischen Staaten. Wir befassen uns mit den jeweiligen Ehewirkungen und Scheidungsfolgen, einschließlich der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Unser Leistungsangebot
- Erstberatung bei Trennungsfragen
- Vertretung in Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich
- Abwehr und Geltendmachung von Ehegattenunterhalt
- Abwehr und Geltendmachung von Kindesunterhalt
- Einkommensermittlung zur Unterhaltsberechnung
- Abwehr und Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen außerhalb des Güterrechts
- Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsfolgenvereinbarungen