PERSÖNLICH. SPEZIALISIERT.
U N S E R E F A C H G E B I E T E
Die Spezialisierung zum Fachanwalt und zur Fachanwältin ist für eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau besonders wichtig und macht den Unterschied für die Mandanten und Mandantinnen aus.
Wir können dieses höchste Niveau auf den folgenden Rechtsgebieten darstellen:
Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Mietrecht und WEG-Recht, Versicherungsrecht sowie im Speditionsrecht und Transportrecht.
Um unseren Mandanten und Mandantinnen eine kontinuierliche Fachkompetenz bieten zu können, bilden sich alle unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen regelmäßig auf Fachtagungen fort und treiben die Spezialisierung durch Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen weiter voran.
Unsere weiteren Fachgebiete und Spezialisierungen können der Übersicht entnommen werden.

Arbeitsrecht

Familienrecht

Miet- & WEG-Recht

Transport- & Speditionsrecht

Bau- & Immobilienrecht

Handels- & Gesellschaftsrecht

Medizinrecht

Versicherungsrecht

Behindertenrecht

Höferecht

Sozialrecht

Erbrecht & Vorsorge

Insolvenzrecht
