

HÖFERECHT
Das Höferecht ist ein komplexes Spezialgebiet des Erbrechts. Das Höferecht ist ein Sonderrecht für Grundstücke, die in die Höferolle eingetragen sind. Für einen Hof im Sinne der Höfeordung gilt ein Sondererbrecht.
Es gilt in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

HÖFERECHT
Das Höferecht ist ein komplexes Spezialgebiet des Erbrechts. Das Höferecht ist ein Sonderrecht für Grundstücke, die in die Höferolle eingetragen sind. Für einen Hof im Sinne der Höfeordung gilt ein Sondererbrecht.
Es gilt in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
LEISTUNGEN
In allen Bereichen des Höferechts berät sie unser Anwalt Günther Hoffmann umfassend und bietet insbesondere folgendes Leistungsspektrum an:
- Planung der Hofnachfolge durch Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Übergabeverträgen
- Prüfung und Beratung zur Erbfolge in einen Hof
- Anspruchsprüfung bei Erbfällen oder Übertragungsgeschäften
- Beratung und Vertretung von Hoferben
- Beratung und Vertretung von Miterben und Pflichtteilsberechtigten
- Abfindung der Miterben nach dem Erbfall
Ihre Ansprechpartner für unseren Fachbereich Höferecht
GÜNTHER HOFFMANN
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
KONTAKT
Telefon 0421 – 175 74 – 39
E-Mail: hoffmann@dr-mahlstedt.de